Den Mandantenbeitrag sichtbar lassen
Erkannte und vom Mandanten ergänzte Angaben sind eine Arbeitsgrundlage. Sie werden nicht automatisch als fachlich geprüft dargestellt. Das Team sieht, welche Information bestätigt und welche noch offen ist.
sevdesk bietet ein eigenes Angebot für Österreich. Buzzard kann ergänzende Nachrichten und offene Belegfragen für die Zusammenarbeit mit Ihrer Kanzlei vorbereiten. Die vorhandene sevdesk-Verarbeitung wird genutzt, soweit sie zum tatsächlichen Vorgang passt.
sevdesk Österreich · Beleg mit offener Erläuterung
Der Entwurf ist vorbereitet. Original und offene Fachprüfung bleiben sichtbar.
Entwurf prüfen und freigeben.
Erkannte und vom Mandanten ergänzte Angaben sind eine Arbeitsgrundlage. Sie werden nicht automatisch als fachlich geprüft dargestellt. Das Team sieht, welche Information bestätigt und welche noch offen ist.
Eine gute Frage nennt den Beleg und die konkret benötigte Erläuterung. Bereits vorhandene Dateien werden nicht erneut angefordert. Die Antwort wird wieder mit dem Klärfall verknüpft.
Zugangs- und Exportverfahren werden anhand Ihrer Zusammenarbeit ausgewählt. Dabei prüfen wir Zeitraum, Belegbezug und Korrekturen. Ein erfolgreicher Datentransfer ist kein Nachweis einer richtigen steuerlichen Behandlung.
Bei Einrichtung und Export ist die tatsächlich genutzte österreichische sevdesk-Umgebung maßgeblich. Ein deutscher Tarif- oder Funktionshinweis ersetzt diese Prüfung nicht. Originalbeleg, Leistungszeitraum und offene steuerliche Frage bleiben zusammen; eine bereits erkannte Rechnung ist noch keine Fachfreigabe der Kanzlei.
Die konkrete Einrichtung folgt Ihrem Ablauf und den verfügbaren Rechten.
Wir halten fest, welche Dokumente verarbeitet werden dürfen, welche Angaben benötigt werden und wo der verbindliche Bearbeitungsstand liegt. Ihre Fachsoftware wird in ihrer tatsächlich eingesetzten Rolle einbezogen.
Original, erkannte Angaben und offene Punkte bleiben zusammen. Die zuständige Person kann den Entwurf ändern. Fachliche Entscheidungen oder externe Nachrichten werden nicht aus einer unbestätigten KI-Antwort abgeleitet.
Ein geeigneter Datei-, Export- oder Schnittstellenweg wird mit Ihrer Umgebung geprüft. Eine native Integration ist nicht pauschal zugesagt. Annahme, Korrekturen und abgewiesene Vorgänge gehören zur Abnahme.
Berechtigungen, beteiligte Dienste, Aufbewahrung und notwendige Vereinbarungen werden für Ihren konkreten Einsatz festgelegt. Ein allgemeines KI-Versprechen ersetzt weder Datenschutzprüfung noch Ihre fachlichen Kontrollregeln.

Ich begleite Sie bei der Auswahl des passenden Einstiegs, der Datenübernahme und der Einführung im Team. Wir nehmen einen echten Vorgang, prüfen die Vorbereitung und legen fest, wer was freigibt.
Buzzard verbindet eigene Produkte mit individuellen Projekten. Auch besondere Abläufe in Ihrer Kanzlei oder Ihrem Unternehmen können wir gemeinsam umsetzen.
Mustafa Sahinli
Über Ihren Ablauf sprechen →Beschreiben Sie den Ablauf und senden Sie Ihre Anfrage direkt über dieses Formular. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.
Im ersten Gespräch brauchen wir keine sensiblen Mandantenunterlagen. Ein anonymisiertes Beispiel hilft, den Datenweg und die nötige Prüfung zu klären.
Direkt anrufen: 06183 909 99 92Bitte hier keine vertraulichen Mandantenunterlagen eintragen. Es wird nichts automatisch versendet.
Diese Systeme können unterschiedliche Rollen in der Zusammenarbeit haben. Ein Mandant kann vorbereiten, während die Kanzlei in ihrer Fachsoftware weiterarbeitet. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, entscheidet der konkrete Bedarf.
Ja, der Hersteller beschreibt eine Buchhaltungssoftware für Österreich. Welche Funktionen und Übergaben Ihre eingesetzte Variante bietet, prüfen wir konkret. Eine eingerichtete Buzzard-Verbindung oder FinanzOnline-Übermittlung folgt daraus nicht.
Der monatliche Buzzard-Paketpreis ist unabhängig von Kanzlei-, Team- und Bestandsgröße gleich. Einrichtungsumfang und gegebenenfalls gesonderte KI- oder Telefonieverbräuche werden im konkreten Angebot ausgewiesen. Daraus folgt keine unbegrenzte Nutzung.
Die für den konkreten Vorgang berechtigte Person. Sie prüft Originale, offene Angaben und den passenden Landesprozess. Erst ihre Bestätigung führt zum vereinbarten nächsten Schritt.