Anlass und Unterlagen vorordnen
Eine österreichische Bauherrin meldet einen Mangel und legt Fotos sowie Teile eines Werkvertrags vor. Die Aufnahme trennt Vereinbarung, behaupteten Mangel, bisherigen Schriftverkehr und den gewünschten nächsten Schritt. Eine Fotobeschreibung ist noch keine rechtliche Mängelbewertung.
